Beim Kauf einer Immobilie in Baden-Württemberg fällt Grunderwerbsteuer an – unabhängig davon, ob es sich um ein Haus, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück handelt. Wir erklären, wie hoch sie ausfällt, wie sie berechnet wird und was Käufer wie Verkäufer dazu wissen sollten.

5,0 %Steuersatz in Baden-Württemberg
seit 2011unverändert gültig
20.000 €bei 400.000 € Kaufpreis

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg?

Der Steuersatz liegt aktuell bei 5,0 % des notariell beurkundeten Kaufpreises und gilt landesweit einheitlich, unabhängig von der Gemeinde. Dieser Satz besteht seit 2011 unverändert.

BundeslandSteuersatz
Bayern3,5 %
Baden-Württemberg5,0 %
Nordrhein-Westfalen6,5 %
Saarland6,5 %

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel

Bei einem Kaufpreis von 400.000 € beträgt die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg 20.000 €.

Diese Summe kommt zusätzlich zum Kaufpreis sowie zu Notar- und Grundbuchkosten hinzu und sollte bei der Finanzierungsplanung von Anfang an einkalkuliert werden.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Grundsätzlich ist im Kaufvertrag meist geregelt, dass die käufende Partei die Steuer trägt. Rechtlich haften laut Grunderwerbsteuergesetz jedoch Käufer und Verkäufer gemeinsam als Steuerschuldner – in der Praxis wendet sich das Finanzamt aber zuerst an die im Vertrag benannte Partei.

Wann wird die Steuer fällig?

Ablauf bis zum Grundbucheintrag

Nach Beurkundung des Kaufvertrags erhält der Käufer einen Steuerbescheid vom Finanzamt. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – diese ist wiederum Voraussetzung für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

Ohne Zahlung verzögert sich also der gesamte Eigentumsübergang.

Gibt es Ausnahmen oder Befreiungen?

Ja, unter anderem bei: Erwerb durch direkte Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder), Erbschaften und Schenkungen (hier greift stattdessen die Erbschaft-/Schenkungsteuer), sowie bei Kaufpreisen unter 2.500 €. Für die meisten privaten Käufe außerhalb der Familie gilt jedoch der reguläre Satz.

⚠️ Häufig unterschätzt

  • Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Kaufnebenkosten, die klassischerweise nicht über die Standardfinanzierung, sondern aus Eigenkapital gedeckt werden müssen.
  • Bei Nachverhandlungen des Kaufpreises ändert sich automatisch auch die Steuerhöhe.

Wir empfehlen, die Grunderwerbsteuer von Anfang an fest in Ihre Kalkulation einzuplanen – gerne unterstützen wir Sie dabei im Rahmen unserer Beratung zur Baufinanzierung.

Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei konkreten Fällen (Befreiungstatbestände, Sonderkonstellationen) sollte immer der Steuerberater oder Notar die endgültige Einschätzung geben.

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